Rechtsanwältin Keil verfügt über langjährige Erfahrung als Fachanwältin für
Sozialrecht. Sie ist spezialisiert in der Beratung und Vertretung von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebenslagen und Übergängen zwischen den
Leistungssystemen. Darüber hinaus berät sie Leistungsberechtigte und Angehörige in Kostenbeitragsangelegenheiten.
Zudem hält sie Vorträge und publiziert u.a. zu den Änderungen durch das
Bundesteilhabegesetz.